© Pond Security Service GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine durchgehen-de Nennung der weiblichen und männlichen Bezeich-nungen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich die Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gel-ten für die Teilnahme an allen Schulungsveranstaltungen (i.e. Seminare, Lehrgänge, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen usw.), die innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten des Bildungszentrums Pond Academy GmbH (nachfolgend Pond Academy GmbH genannt) durchgeführt werden.
(3) Personen, die an einer Schulungsveranstaltung der Pond Academy GmbH teilnehmen, erkennen die AGB und die Hausordnungen des jeweiligen Veranstaltungsortes ohne Einschränkung an.
(4) Schulungsveranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Pond Academy GmbH. Diese tritt insoweit nur als Vermittler auf.
(5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen, Kündigungen usw.) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (z.B. Telefax, E-Mail)
2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Schulungsveranstaltungen der Pond Academy GmbH ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Bei der Anmeldung sind alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der Pond Academy GmbH gelten die Regelungen im Anmeldeformular sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.
(3) Ein Vertrag über die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen der Pond Academy GmbH kommt erst zustande, nachdem die Pond Academy GmbH die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer schriftlich bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei einer schriftlichen Bestätigung durch die Pond Academy GmbH. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.
(4) Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde o.ä.) die Aus-bildungskosten und eventuell zusätzlich anfallenden Kosten übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Absatz (3) gilt entsprechend.
(5) Mit Vertragsabschluss werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Pond Academy GmbH als Veranstalterin und dem Anmeldenden begründet.
(6) Die Pond Academy GmbH darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
3 Zahlungsbedingungen
(1) Die zu zahlende Teilnahmegebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Pond Academy GmbH. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten, soweit anfallend.
(2) Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer, des Veranstaltungstermins, der Veranstaltungsnummer und des -ortes zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne jeden Abzug fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen, die kürzer als zwei Wochen vor Schulungsbeginn erfolgen, ist die Teilnahmegebühr am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.
(3) Bei Teilnahme an Prüfungen sind die anfallenden Prüfungsgebühren, die im Veranstaltungsprogramm ausgewiesen sind, zu zahlen.
(4) In der Teilnahmegebühr sind keine Übernachtungskosten und/oder Verpflegungskosten enthalten. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.
(5) Die Pond Academy GmbH ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4 Stornierungen durch die Pond Academy GmbH
(1) Das Zustandekommen einer Schulungsveranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt setzt eine Mindesteilnehmerzahl voraus. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, kann die Pond Academy GmbH vom Vertrag zurücktreten und eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
(2) Die Pond Academy GmbH kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die dieses Unternehmen nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der Pond Academy GmbH abgesagt werden muss.
(4) Die Pond Academy GmbH kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere bei Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch-, Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Ausbilder, Teilnehmern oder Beschäftigten der Pond Academy GmbH,
- Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder Agitationen aller Art,
- Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die Pond Academy GmbH den Teilnehmer auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Pond Academy GmbH wird durch einen solchen Ausschluss oder eine Kündigung nicht berührt.
5 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer
(1) Bei Abmeldungen bis drei Wochen vor dem Vertragsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
(2) Bei einer späteren Abmeldung, die jedoch vor dem 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn eingehen muss, wird eine Abmeldegebühr in Höhe von 50% des Entgeltes erhoben. Besondere Kosten sind in voller Höhe zu zahlen.
(3) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Entgelterstattung und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei schwerwiegenden Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers.
(4) Der Teilnehmer kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischen Gründen nach § 7 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(5) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgebend ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der Pond Academy GmbH abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der Pond Academy schriftlich bestätigt. Telefonische Ab-meldungen sind nicht möglich.
(6) Die Rückerstattung des Entgeltes erfolgt unbar.
6 Teilnahmebestätigung
Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Teilnahme bescheinigt.
Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet wurde, verbindlich möglich.
7 Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
(2) Die Pond Academy GmbH kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Die Pond Academy GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zulassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
(3) Die Pond Academy GmbH ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnehmergebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn aus § 8 ergibt sich etwas anderes.
8 Haftung
(1) Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet die Pond Academy GmbH für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten aufgrund höherer Gewalt Veranstaltungen verspätet beginnen oder vollständig abgesagt werden, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
(2) Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder
Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt die Pond Academy GmbH keine Haftung.
(3) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, vom schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, gegenüber der Pond Academy GmbH geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Schadenshöhe noch nicht
bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
9 Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
(1) Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen.
(2) Die Teilnehmer sind nicht befugt Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren, zu veröffentlichen oder weiterzugeben.
(3) Die unberechtigte Benutzung und Veröffentlichung von Veranstaltungsunterlagen oder Teilen davon, ohne die ausdrückliche Genehmigung durch die Geschäftsführung des Bildungszentrums Pond Academy GmbH, ist untersagt.
10 Film- und Fotorechte
Die Teilnehmer einer Veranstaltung willigen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
11 Datenschutz
(1) Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (DatenschutzGrundverordnung (DSGVO)) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Insbesondere gelten Art. 5 Abs. 1 lit. F, Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) sowie Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten).
12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz dieses Unternehmens. Für alle im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtstreitigkeiten gilt ausschließlich bundesdeutsches Recht.
13 Schlussbestimmung
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der anknüpfenden Regelungspunkte und weiteren Vertragsbestimmungen berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die deren wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommt, zu ersetzen.